Die behördliche Beantragung erledigt Halteverbot-MOBIL kostenfrei für Sie. Die zu entrichtenden behördlichen Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Halteverbotszone muss in der Regel 12 Werktage vor deren Gültigkeit bei Halteverbot-MOBIL beantragt werden. Je früher Sie die Halteverbotszone beantragen, desto früher sind auch die Anwohner im Umfeld der Halteverbotszone informiert. In Ausnahmefällen lässt sich eine Halteverbotszone auch kurzfristiger einrichten. Bitte kontaktieren sie uns dazu unmittelbar telefonisch.
Die Halteverbotszone wird für Sie so eingerichtet, dass das Heck eines LKW’s direkt in Höhe des Hauseinganges in Fahrtrichtung stehen kann. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, wählen wir für Sie einen geeignete Alternativplatz. Nach telefonischer Absprache können bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten vorab Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Für einen LKW mit 7,5 t beträgt die Länge der Halteverbotszone z. B. 12–15 m.
Die Einrichtung und der Abbau der kompletten (ca. 150 kg wiegenden!) Halteverbotszone übernimmt Halteverbot-MOBIL für Sie.
Nachdem Halteverbot-MOBILi für Sie die Genehmigung beantragt hat, übersenden wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen schnellstmöglich an die von Ihnen angegebene Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse.
Sollte Ihre Halteverbotszone am Tag der Gültigkeit zugeparkt sein, kontaktieren Sie die Polizei oder die zuständige regionale Behörde für Recht und Ordnung. Für diesen Fall nutzen Sie die von uns zugesandten Papiere, um dem Beamten vor Ort den rechtlichen Nachweis für die ordnungsgemäße Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone vorlegen zu können. Die Polizei wird zunächst versuchen, den Halter des unrechtmäßig parkenden Fahrzeugs ausfindig zu machen und ggf. das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen.
Muss ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug am Tag der Gültigkeit der Halteverbotszone abgeschleppt werden, haftet der Halter des Fahrzeugs für die entstandenen Abschleppkosten.
In beiden Fällen informieren Sie uns so schnell wie möglich und am besten telefonisch. Wurden die Schilder gestohlen, wird dies von uns strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.
Sämtliche hier aufgeführten Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Diese wird separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Grundsätzlich kann Halteverbot-MOBIL in fast jeder deutschen Stadt Halteverbotszonen einrichten. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das mehrzeilige Textfeld im Bestellformular. Wir senden Ihnen dann umgehend ein entsprechendes Angebot.
Sollten Sie darüberhinaus noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch unter unseren Hotlines: 0163 / 687 27 97 und 05365 / 979 14 57